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Vorsorge

Als gesetzlich Versicherte haben Sie Anspruch auf die Durchführung der Krebsvorsorge einmal im Jahr.         Bis zum 30.Lebensjahr beinhaltet dies die Erhebung einer Anamnese ( Gespräch ), Blutdruckmessung, vaginale Untersuchung und eine Abstrichuntersuchung vom Gebärmutterhals.Ab dem 30.Lebensjahr wird zusätzlich noch eine Sicht – und Tastuntersuchung der Brust durchgeführt.Ab dem 50.Lebensjahr erfolgt zusätzlich noch eine Stuhluntersuchung auf Blut , um Blutungen im Bereich des Magen-Darmtraktes auszuschließen, dies jedoch nur alle 2 Jahre.

Mit den Ihnen zustehenden Krebsvorsorgeuntersuchungen , die so vor gut vier Jahrzehnten eingeführt worden sind, ist es gelungen, die Erkrankungsrate des Gebärmutterhalskrebses erheblich zu senken. Leider erkranken heute dennoch zu viele an dieser Krebsform.

Mit Hilfe des oben angegebenen Vorsorgeprogramms können jedoch auch noch heute viele Krebserkrankungen nicht optimal durch eine Frühdiagnostik erkannt werden, wie zum Beispiel: Brustkrebs, Eierstockkrebs, Gebärmutterkrebs, Risikofrauen für Gebärmutterhalskrebs.

Glücklicherweise gibt es heutzutage für Sie hervorragende Zusatzuntersuchungen, um die größtmögliche Chance und Sicherheit zu haben, solche schweren Erkrankungen möglichst früh zu erkennen. Eine Garantie für Ihre Gesundheit gibt es natürlich nicht, aber Sie haben heute die Gelegenheit,  das Risiko an einer tödlichen Krankheit erheblich zu vermindern und aktiv etwas für Ihre Gesundheit und Wohlbefinden zu tun.

 Sinnvolle Zusatzuntersuchungen für Gebärmutterhalskrebs:

HPV – Test, Thrin Prep PAP – Test

Sinnvolle Zusatzuntersuchungen für Gebärmutter – und Eierstockkrebs: Ultraschall

Sinnvolle Zusatzuntersuchung für Brustkrebs:Ultraschall, Mammographie.

Man schätzt zum Beispiel, dass durch eine erweiterte Brustvorsorgeuntersuchung ca. 6000 Frauen pro Jahr an den Folgen dieser schrecklichen Erkrankung nicht sterben müssten.